Maßnahmen, die KI-Kompetenz fördern
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Maßstab sind Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Kontext, in dem KI eingesetzt wird. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren.
Art. 4 KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, gültig seit 27. Juli 2026